Von: Joachim Lindenberg <***********@lindenberg.one>
Gesendet: 20.03.2025 12:27
An: 'Drechsel, Tina (LDA)' <Tina.Drechsel@lda.bayern.de>
Betreff: AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Sehr geehrte Frau Drechsel,
mit „offenen Verfahren“ meine ich alle Verfahren, die nicht nach Artikel 77 Abs. 2 DSGVO rechtskräftig abgeschlossen sind und in denen damit eine Klage nach Artikel 78 Abs. 2 DSGVO angebracht erscheint – aber das ist meiner Meinung nach so offensichtlich, dass mir Ihre Rückfrage unnötig erscheint. Auf die nach Art. 77 Abs. 2 DSGVO alternativ zum Bescheid vorgesehenen Standmitteilungen haben Sie ja leider in den meisten Verfahren verzichtet, so dass ich mir aus der Akteneinsicht Erkenntnisse darüber verspreche, in welchen Verfahren eine Klage nach Art. 78 Abs. 2 oder §75 VwGO angezeigt ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Drechsel, Tina (LDA) <Tina.Drechsel@lda.bayern.de>
Gesendet: Donnerstag, 20. März 2025 08:32
An: ***********@lindenberg.one
Betreff: Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
mit E-Mail vom 14.03.2025 beantragte Sie Akteneinsicht in alle Ihre „offenen Verfahren“. Angesichts der Ihnen im vergangenen Jahr übersandten Kopie aller bei uns geführten Akten, in denen Sie beteiligt waren, ist für uns ein rechtlicher Mehrwert, der sich aus einer erneuten Einsicht für Sie ergeben könnte, nicht ohne weiteres erkennbar. Auch können wir nicht eindeutig erkennen, welche Vorgänge Sie als „offenes Verfahren“ betrachten.
Wir bitten daher um nähere Benennung der Vorgänge, in die Sie Akteneinsicht möchten sowie Darlegung Ihres rechtlichen Interesses an der Einsicht in die jeweilige Verfahrensakte (Art. 29 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG).
Mit freundlichen Grüßen
Tina Drechsel
Bereichsleitung
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
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Tel.: 0981/180093-170
Fax: 0981/180093-870
E-Mail: tina.drechsel@lda.bayern.de
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