Von: <Datenschutz@crif.com>
Gesendet: 04.08.2025 14:42
An: Joachim Lindenberg <*******************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - Vorgangsnummer: 2518942794
Guten Tag Joachim Lindenberg,
wir kommen auf Ihre Nachricht vom 14.07.2025 zurück und nehmen dazu wie folgt Stellung.
Um Missbrauchsfälle durch Anforderungen von unberechtigten Dritten zu vermeiden, stellen wir Selbstauskünfte in der Regel über den Postweg zur Verfügung. Sofern ein Betroffener sodann die elektronische Zurverfügungstellung wünscht, übermitteln wir bei ausreichender Identifizierung, auch auf elektronischem Weg. Hierfür wählen wir das Verschlüsselungsverfahren Pretty Good Privacy (PGP), das wegen der hohen Sicherheit bei E-Mail-Verschlüsselungen durch symmetrische und asymmetrische Verschlüsselung ein angemessenes Schutzniveau im Sinne der DSGVO bietet. Wir sind der Meinung, damit die Verpflichtung aus Art. 15 DSGVO zu erfüllen.
Die an unsere Vertragspartnerin Vanderstorm Ventures GmbH & Co. KG, Andreasstr. 72, 10243 Berlin übermittelten Scorewerte sind nicht maßgeblich für die Entscheidung über das Zustandekommen, die Durchführung oder Beendigung des Vertrags zwischen diesem Vertragspartner (Vanderstorm) und seinen Endkunden. Grundsätzlich stellt unsere Handlungsempfehlung nur einen Baustein im kundenindividuellen Gesamt-Risikomanagementprozesses dar. Die Informationen, die durch die CRIF GmbH in die Scorewerte eingeflossen sind, hatten wir Ihnen am 14.07.2025 übermittelt. Die weitergehende Bewertung ist auf die Daten und Entscheidungsregeln der Vanderstorm Ventures GmbH & Co. KG zurückzuführen. Hierin enthalten sind von unseren Kunden definierte Parameter wie z.B. Warenkorbwert, kundenindividuelles Kreditlimit, historische Zahlungserfahrungen oder Zahlungsdaten. Daraus ergeben sich auch die Differenzen in den übermittelten Scorewerten.
Gegen diese Entscheidung können Sie Beschwerde bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart einlegen.
Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen abschließend klären konnten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
******************
Senior Specialist Compliance
F: +49 40 89803-***
CRIF GmbH | Ndl. Hamburg
Friesenweg 22
22763 Hamburg
Geschäftsführer: Dr. Frank Schlein, Carlo Gherardi, Marco Preti, Loretta Chiusoli
Registergericht: AG Mannheim HRB 751738 | Sitz der Gesellschaft: Karlsruhe

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Absenders, des Empfängers, des Unternehmensvermögens und des Unternehmens auswirken. Wenn Sie nicht der beabsichtigte Empfänger sind, benachrichtigen Sie bitte umgehend den Absender und löschen Sie diese Nachricht. In diesem Fall werden Ihre E-Mail-Adresse
und alle in der E-Mail-Nachricht enthaltenen personenbezogenen Daten schnellstmöglich gelöscht.
P please consider the environment before printing this email
Von: Joachim Lindenberg <*******************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 14. Juli 2025 09:44
An: Selbstauskunft.de@crif.com
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - Vorgangsnummer: 2518942794
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meiner Auffassung ist PGP kein gängiges elektronisches Format im Sinne von Artikel 15 Abs. 3 Satz 3, und es gibt hinreichend viele andere Möglichkeiten, die Formvorschrift zu erfüllen.
Dass Sie durch EuGH Urteil vom 27. Februar 2025 – C-203/22 verpflichtet sind, die Scoreberechnung verständlich darzustellen, dürfte unstreitig sein, und anhand Ihrer vagen Andeutungen unten kann ich insbesondere nicht nachvollziehen, wie Sie am 22.02 und 28.02.2024 zu unterschiedlichen Scores kommen konnten. Bitte erläutern Sie das nachvollziehbar.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von:
Selbstauskunft.de@crif.com <Selbstauskunft.de@crif.com>
Gesendet: Montag, 14. Juli 2025 08:25
An: Joachim Lindenberg <*******************@lindenberg.one>
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - Vorgangsnummer: 2518942794
Vorgangsnummer: 2518942794
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
Sie baten um Erläuterung Ihres bei uns gespeicherten Wahrscheinlichkeitswertes, den die CRIF GmbH an ihre Vertragspartner bei Vorliegen eines berechtigten Interesse am Erhalt dieser Information übermittelt.
Ergänzend zu der Ihnen bereits übermittelten Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die alle Ihnen hiernach zustehenden Informationen enthält, teilen wir Ihnen mit, dass folgende Datenarten, sofern bei der CRIF GmbH vorhanden, in die Ermittlung des Scorewertes einfließen können:
personenbezogene, öffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach ZPO und AO) sowie Privatinsolvenzen;
Inkassoüberwachungsverfahren bzw. gerichtlich titulierte Forderungen;
Inkassoverfahren, die uns auf Basis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gemeldet werden;
Persönliche Daten wie vorhandene Daten und Zahlungserfahrungen aus gewerblichen und/oder geschäftlichen Aktivitäten
Sofern wir bezüglich Ihrer Person über die vorbeschriebenen Datenarten teilweise nicht verfügen, werden diese für die Scoreermittlung also nicht herangezogen. Die zu Ihrer Person gespeicherten Daten haben wir Ihnen mit der Selbstauskunft bereits mitgeteilt. Daraus ergibt sich, welche Daten für die Ermittlung Ihres Scorewertes herangezogen wurden.
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Nichtexistenz von Negativmerkmalen (Insolvenzen, Inkassoverfahren etc.) sich selbstverständlich positiv auf Ihren Wahrscheinlichkeitswert auswirkt.
Die Consumer Scores der CRIF GmbH geben eine Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos auf einer Skala von 250 bis 600 Punkten. Hohe Punktwerte entsprechen einem niedrigen Zahlungsausfallrisiko unter Heranziehung der Vergleichsgruppe und guter Bonität, niedrige Punktwerte entsprechen einem hohen Zahlungsausfallrisiko und geringer Bonität.
Da derzeit keine Negativmerkmale zu Ihrer Person bei uns gespeichert sind, beurteilen wir Ihre Kreditwürdigkeit grundsätzlich positiv.
Weitergehende Informationen, insbesondere mit welcher Gewichtung welches Datum konkret in den Score einfließt, können wir zur Wahrung unserer Betriebsgeheimnisse nicht erteilen. Eine Offenlegung der Scoreformel, an deren Geheimhaltung die Unternehmen ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse haben, ist nicht erforderlich. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen weiterführende Informationen zur Ermittlung Ihres Scorewertes nicht liefern können.
Um Missbrauchsfälle durch Anforderungen von unberechtigten Dritten zu vermeiden, stellen wir die Selbstauskunft nur über den Postweg zur Verfügung.
In Einzelfällen kann ein verschlüsselter Versand der Unterlagen über PGP (Pretty Good Privacy) erfolgen. Da diese Möglichkeit jedoch in Zusammenhang mit geeigneten technischen Voraussetzungen und Verständnis steht, ist ein pauschaler Versand nicht vorgesehen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die besagte Verschlüsselungsmethode verarbeiten können, damit wir Ihnen die Selbstauskunft nach abschließender Bearbeitung elektronisch übermitteln können.

Von: Joachim Lindenberg <*******************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 7. Juli 2025 10:57
An: Selbstauskunft.de@crif.com
Betreff: AW: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - Vorgang 2517697755
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mein Auskunftsersuchen (unten) elektronisch gestellt, aber rechtswidrig Papier erhalten. Ich fordere Sie auf, mir eine Datenkopie entsprechend Art. 15 Abs. 3 Satz 3 DSGVO zuzusenden.
Ich vermisse außerdem verständliche Angaben nach Art. 15 Abs. 1 lit. h zur Scoreberechnung die das EuGH Urteil vom 27. Februar 2025 – C-203/22 erfüllen. Ich fordere Sie auf, diese nachzuliefern.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Joachim Lindenberg <*******************@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 23. Juni 2025 12:04
An: Selbstauskunft.de@crif.com
Betreff: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg