Von: Joachim Lindenberg <***************@lindenberg.one>
Gesendet: 13.02.2025 10:55
An: <Datenschutz@telekom.de>
Betreff: AW: MP AW: BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO - Teil 1/3 - BfDI 24-193-1 II#4637
Sehr geehrte *************,
Vielen Dank für diese Antwort, aber sie überzeugt nicht. Schon alleine deshalb, weil auch die Deutsche Post – genau wie die Deutsche Telekom – unvollständige Auskünfte erteilt und ich Aussagen der Deutschen Post daher wenig Vertrauen entgegen bringe.
Es ist auch deswegen unglaubwürdig, weil Sie als Auftraggeber im Auftragsverarbeitungsverhältnis vorgeben müssten, wie die Deutsche Post die Identitätsprüfung durchführt, welche Daten sie dabei erhebt und wann sie welche Daten löscht. Dass Sie nachfragen anstelle eine Kontrolle durchzuführen überzeugt nicht. Dass die Daten inzwischen gelöscht sind, ergibt sich aus der von der Deutschen Post genannten maximalen Speicherfrist von 150 Tagen, daher beantwortet das Zitat unten nicht, was die Deutsche Post vorher gespeichert hatte.
Ich vermute, dass Sie protestieren, wenn ich Sie auf Ihre Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 Abs. 2 DSGVO hinweise und von Ihnen den Auftragsverarbeitungsvertrag und den letzten Kontrollbericht sehen möchte?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Datenschutz@telekom.de <Datenschutz@telekom.de>
Gesendet: Donnerstag, 13. Februar 2025 07:39
An: ***************@lindenberg.one
Betreff: AW: MP AW: BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO - Teil 1/3 - BfDI 24-193-1 II#4637
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
gerne haben wir Ihre neuerliche Anfrage zum Anlass genommen, um uns unsererseits mit dem Ident-Dienstleister ins Benehmen zu setzen.
Die wiederholte Nachfrage hat allerdings auch zur wiederholten Antwort seitens der Deutschen Post AG geführt:
„Grundsätzlich übermitteln wir dem Geschäftskunden die erhobenen Daten und löschen diese im definierten Zeitraum […]. Diese Informationen sollten aus unserer Sicht für eine Beauskunftung an Ihre Endkunden ausreichend sein, da uns darüber hinaus auch keine weiteren Daten vorliegen.“
Insofern und unter Berücksichtigung des von Ihnen referenzierten Schreibens vom 12.12.2024 (BfDI) erachten wir die Ihnen vorliegende Auskunft als anforderungsgemäß.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
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Deutsche Telekom AG
Serviceteam Konzerndatenschutz
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Von: Joachim Lindenberg <***************@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 7. Januar 2025 22:18
An: FMB Datenschutz - Deutsche Telekom AG <Datenschutz@telekom.de>
Betreff: MP AW: BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO - Teil 1/3 - BfDI 24-193-1 II#4637
Sehr geehrte ***********, sehr geehrter Herr ********,
mit Schreiben vom 12.12.2024 hat ************ (BfDI) Ihnen mitgeteilt, Sie hätten die Postident-Daten einholen und beauskunften müssen. Das 120 Tage Interval seit meinem letzten Postident-Verfahren ist noch nicht vorbei. Wollen Sie sich kooperativ-konstruktiv zeigen und diese Daten noch sichern und beauskunften?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Joachim Lindenberg < >
Gesendet: Montag, 28. Oktober 2024 15:03
An: Datenschutz@telekom.de
Cc: REFERAT24@bfdi.bund.de
Betreff: AW: BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO - Teil 1/3 - BfDI 24-193-1 II#4637
Sehr geehrte ***********,
was wollen Sie mit „max. 150 Tage“ ausdrücken? Ist das eine Nachlieferung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 lit. d? Oder wollen Sie behaupten, die Daten seien schon gelöscht? Jedenfalls die für den Vertrag den Sie mit dem beigefügten Dokument beauskunften sollten die Postidentdaten noch nicht gelöscht sein. Im Übrigen darf ich von Ihnen vollständige Angaben nach Art. 15 Abs. 1 und eine Kopie nach Abs 3 erwarten. Und es ist nicht meine Aufgabe sondern Ihre, zu wissen, welche Daten die Post in Ihrem Auftrag verarbeitet und speichert.
Können Sie mir bitte außerdem erklären, inwiefern Ihre Verpflichtung zur Auskunft von einer Anfrage beim BfDI abhängt?
Und was ist mit den anderen Versäumnissen?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Datenschutz@telekom.de <Datenschutz@telekom.de>
Gesendet: Montag, 28. Oktober 2024 11:52
An: ***************@lindenberg.one
Betreff: AW: BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO - Teil 1/3
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
Ihre Ausführungen in der Mail vom 01. Oktober 2024 haben wir gelesen.
Gerne fügen wir der Auskunft vom gleichen Tag an, dass die Deutsche Post AG darauf hinweist, dass die im PostIdent erhobenen Identifizierungsdaten / Nachweisdaten max. 150 Tage gespeichert werden. Insofern Sie Angaben zu den „von der Post zurückgemeldeten Postident-Daten“ von „von der Deutschen Post in Ihrem Auftrag gespeicherten Daten“ differenziert sehen, bitten wir Sie auszuführen, welche Art Daten Sie dort vermuten.
Bezüglich der Kommunikation mit dem/der BfDI fragen wir bei der Behörde an.
Freundliche Grüße aus Bonn
**************
Deutsche Telekom AG
Serviceteam Konzerndatenschutz
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Von: Joachim Lindenberg <***************@lindenberg.one>
Gesendet: Dienstag, 1. Oktober 2024 13:28
An: FMB Datenschutz - Deutsche Telekom AG <Datenschutz@telekom.de>
Betreff: AW: BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO - Teil 1/3
Sehr geehrte ***********,
vielen Dank für die Auskunft. Leider muss ich erneut kritisieren:
- Abgesehen von dem erkennbar alten Dokument „2022-12-17_1539_Anschreiben_Herr Lindenberg_personenbezogene Daten.pdf“ finde ich keinerlei Angaben nach Artikel 15 Abs. 1 lit a-h DSGVO. Ich muss Ihnen daher unterstellen dass Sie auch kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten haben, denn die Angaben stimmen weitestgehend überein. Das erklärt dann auch Ihre Negativauskünfte am 08.12.2022 und 02.09.2024, weil Sie offenbar gar nicht wissen wonach Sie suchen sollen.
- Ich finde zwar zu allen drei Verträgen (einheitlich) Angaben zu den von der Post zurückgemeldeten Postident-Daten, nicht aber zu den von der Deutschen Post in Ihrem Auftrag gespeicherten Daten. Wir befinden uns zweifelsfrei im von der Deutschen Post genannten 120-Tage Intervall.
- Der Sinn des beigefügten Screendumps erschließt sich mir nicht. Was wollen Sie damit ausdrücken?
- Ich vermisse die Daten aus Ihrer Buchhaltung einschließlich erkennbarer Umsatzsteuer.
- Ich vermisse die Standort und Verkehrsdaten für zumindest einen Zeitraum zwischen Auskunftsanfrage und -antwort. Dem BfDI gegenüber haben Sie eine Speicherdauer der Standortdaten von 7 Tagen genannt.
- Ich vermisse die Kommunikation der Telekom mit dem BfDI.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
Von: Datenschutz@telekom.de <Datenschutz@telekom.de>
Gesendet: Dienstag, 1. Oktober 2024 12:17
An: ***************@lindenberg.one
Betreff: BM Auskunft nach Artikel 15 Absatz 1 und 3 DSGVO - Teil 1/3
Guten Tag Herr Lindenberg,
herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Der erste Teil der Auskunft (es sind insgesamt drei E-Mails) liegt im EEGW. Dies ist den Nachrichten zu entnehmen.
Gerne nehmen wir aber auch Ihr Angebot an und mailen Ihnen die gewünschte Auskunft per E-Mail mit normaler Transportverschlüsselung.
Freundliche Grüße aus Bonn
**************
Deutsche Telekom AG
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