Von: <Referat-21@ldi.nrw.de>
Gesendet: 21.07.2025 12:10
An: <**********@lindenberg.one>
Betreff: Datenschutz, GZ: 21.40.2025-0008095

 

Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO)

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Mein Aktenzeichen: 21.40.2025-0008095 (bitte stets angeben)

Bish. Korrespondenz, zuletzt Ihr Schreiben vom 16.07.2025

 

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

ich komme auf Ihre Angelegenheit zurück und bitte, die Verzögerung zu entschuldigen.

 

I.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem BfDI greife ich Ihre Beschwerdepunkte 1 und 2 - in meiner Zuständigkeit - gegenüber der Verantwortlichen auf. Sie erhalten hierüber gesondert Nachricht.

 

II.

Eine Sichtung des Akteninhalts ergab, dass Ihnen die Schreiben der in Referat 21 geführten Akte mit v.g. Geschäftszeichen bereits vorliegen:

 

- Ihre Eingabe vom 12.05.2025

- Stellungnahme der Verantwortlichen (DPD über Herrn RA Giese) vom 16.06.2025

- die Abgabe an den BfDI vom 09.07.2025 (entspricht inhaltlich der Abgabenachricht an Sie vom 09.07.2025).

 

Bitte teilen Sie mir mit, sollten Sie dennoch die Übersendung dieser Schreiben wünschen.

 

Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück und bitte Sie weiterhin um Ihre Geduld.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. ******

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Referentin, Referat 21

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