Von: ***** ****** (Post Direkt, Extern), external <************.extern@postdirekt.de>
Gesendet: 21.07.2025 17:57
An: Joachim Lindenberg <**********@lindenberg.one>
Betreff: AW: Deutsche Post Direkt GmbH - Ihr Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO vom 09.07.2025AW: Joachim Lindenberg
Anlagen: Anschreiben_463725_2025-07-21_Lindenberg_Joachim.pdf, E-Mail-Korrespondenz_Deutsche_Post_Direkt_Lindenberg.pdf
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
mein E-Mail vom 18.07.2025 war wohlweislich in drei Abschnitte unterteilt.
Zu 1.:
Hierzu sende ich Ihnen die aktualisierte Auskunft in Bezug auf die Geschäftsbereiche Verarbeitung von Daten für werbliche Zwecke und Verarbeitung von Daten für Zwecke des Adressabgleichs.
Zu 2.:
Das Urteil des BGH vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19 – ist hier ebenso bekannt wie auch das weitere Urteil des BGH zur Reichweite des Rechts auf Kopie vom 5. März 2024 - VI ZR 330/21.
Beiden Entscheidungen lagen vertragliche Beziehungen zwischen dem Verantwortlichen und dem Betroffenen zugrunde. Eine Übersendung von Kopien aus der Korrespondenz ausschließlich im Kontext von drei gleichgerichteten Auskunftsansprüchen innerhalb von 6 Monaten hatte der Gesetzgeber hier wohl eher weniger beabsichtigt.
Dennoch erhalten Sie auch diese Korrespondenz in der Anlage.
Zu 3.:
Aufgrund Ihrer Beschwerde hat die LDI NRW eine aufsichtsrechtliche Prüfung nach Art. 58 DSGVO gegen die Deutsche Post Direkt GmbH eingeleitet. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Zumindest bis zum Abschluss der Prüfung berufen wir uns daher in Bezug auf unsere Korrespondenz mit der LDI NRW auf die Ausnahmeregelungen von dem Auskunftsanspruch nach Art. 23 Abs. 1 lit. j) DSGVO i.V.m. §§ 34 Abs. 1 Nr. 1, 33 Nr. 2 lit. a) BDSG, wonach die Auskunft dann verweigert werden kann, wenn hierdurch die Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigt würde. Mit dem Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO wird die Prüfung, ob aus Sicht eines Betroffenen eine Datenschutzverletzung vorliegt, auf die zuständige Aufsichtsbehörde verlagert, die den Betroffenen auch über das Ergebnis der Beschwerde und ggf. eingeleitete Maßnahmen unterrichtet. Hiernach stehen dem Betroffenen weitere Rechtsmittel zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Rechtsanwalt und
Externer Datenschutzbeauftragter Deutsche Post Direkt GmbH und Deutsche Post Dialog Solutions GmbH
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