Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: 11.09.2024 15:40
An: <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Cc: 'Datenschutzbeauftragter Intern' <*****@dpd.de>
Betreff: Neue Beschwerde über dpd
Anlagen: WG: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, WG: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, webansicht.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren,
dpd hat ganz offensichtlich den Auskunftsprozess nicht aufgrund meiner ersten Beschwerde nachgebessert. Ich beschwere mich daher erneut über DPD wegen unvollständiger Auskunft (Artikel 15) und wegen mangelhafter Sicherheit (Artikel 32 DSGVO):
- die Auskunft enthält erneut weniger Daten als vorhanden sind oder nach Akteneinsicht in 22-244 II#1103 vorhanden sein sollen und damit beauskunftet werden müssen. Insbesondere fehlen die Daten der Webansicht (pdf anbei) die ja mindestens 180 Tage vorhanden sein sollen. Auch fehlt das anscheinend immer noch gespeicherte Ticket sowie die gesamte Kommunikation mit dem BfDI.
- ein verschlüsseltes Dokument und das Passwort dazu über den gleichen Kanal zu verschicken entspricht nicht dem Stand der Technik an Sicherheit, dazu hätte das Passwort einen anderen Kanal nehmen müssen.
Die entsprechenden Emails füge ich bei. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung einschließlich Aktenzeichen.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg