Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: 11.09.2024 15:40
An: <REFERAT22@bfdi.bund.de>
Cc: 'Datenschutzbeauftragter Intern' <*****@dpd.de>
Betreff: Neue Beschwerde über dpd
Anlagen: WG: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, WG: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, webansicht.pdf

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

dpd hat ganz offensichtlich den Auskunftsprozess nicht aufgrund meiner ersten Beschwerde nachgebessert. Ich beschwere mich daher erneut über DPD wegen unvollständiger Auskunft (Artikel 15) und wegen mangelhafter Sicherheit (Artikel 32 DSGVO):

Die entsprechenden Emails füge ich bei. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung einschließlich Aktenzeichen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg