Von: Joachim Lindenberg <************@lindenberg.one>
Gesendet: 06.03.2026 10:55
An: <BS7@bfdi.bund.de>
Betreff: AW: Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen (BS7-243 II#4748)
Anlagen: deutschepost.de 2026-02-23-18-11-58 de.html
Sehr geehrter **********,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.03.2026.
„1) Habe ich den Sachverhalt richtig wiedergegeben?“
Ja, richtig. Ergänzen muss ich, dass die Checkbox und Text für Benutzer ein echtes Dilemma aufwerfen. Natürlich will man eine Eingangsbestätigung um den Zugang darlegen zu können. Man bekommt die aber nur, indem man auf wie auch immer geartete Sicherheit verzichtet. Diese Entscheidung dürfte Durchschnittsanwender überfordern - auch hier nicht im Einklang mit dem „verständlich“ und „vereinfacht“ in Art. 12 Abs. 1 bzw. 2 DSGO. Die Deutsche Post AG macht dabei auch Sicherheit (Art. 32 DSGVO) dispositiv, was die Datenschutzkonferenz ablehnt, insbesondere da die Initiative hier von der Verantwortlichen ausgeht und nicht auf der Emailadresse des Betroffenen beruht. Ob man von einer Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit a i.V.m. Art. 7 DSGVO sprechen kann ist dabei m.E. auch fragwürdig.
Unabhängig von der Problematik der Einwilligung, die Deutsche Post AG garantiert die versprochene Transportverschlüsselung nicht. Testergebnis vom Beschwerdetag anbei.
„2) Im Vorgang 22-243 11#3748 (mittlerweile geführt als BS7-243 11#3748) hatte ich Ihnen …
Hat sich an der Art des E-Mail-Versandes seit 2023 etwas geändert? Sehen Sie sich zudem beschwert, weil die Verantwortliche den Prozess mittlerweile zu Ihren Ungunsten umgestellt hat?“
Ja, die Deutsche Post AG hat das Verfahren wieder geändert, vermutlich weil niemand außer Ihnen mit der Lösung zufrieden war. Zwei Nachrichten statt einer ergeben halt nicht wirklich Sinn. Die mit garantierter Transportverschlüsselung hat aber möglicherweise zu (wenigen) Rückläufern geführt, das wollte der Systemadministrator vielleicht nicht. Aus dem Testergebnis oben können Sie ersehen, dass nur eine einzige Message-ID auftaucht, und die Nachricht ohne obligatorische Transportverschlüsselung zugestellt wird.
Die richtige Lösung wäre halt, nach Eingabe der Emailadresse einen Test auf SMTP-DANE, MTA-STS und STARTTLS durchzuführen und erst dann entsprechende Hinweise einzublenden. Dann kann man auch sagen, dass die Initiative zu weniger Sicherheit vom Betroffenen ausging, weil er einen unsicheren Anbieter ausgewählt hat. Ich mache des in meinen eigenen Formularen seit mehreren Jahren. Die zweitbeste Lösung wäre SMTP-DANE oder MTA-STS zu unterstützen, dann wäre der Downgrade bei der Domäne et.lindenberg.one nicht erfolgreich gewesen.
Tatsächlich können wohl alle öffentlichen Anbieter zumindest STARTTLS, die Platzhirsche mit Ausnahme der Telekom auch SMTP-DANE oder MTA-STS. Damit sind 100% der deutschen Bürger über obligatorische und gut 80% über qualifizierte Transportverschlüsselung erreichbar. Vermutlich auch, weil die Bundesnetzagentur genau das in ihrem Verordnungsentwurf erwartet. Leider ist damit nur das C (Consumer=Betroffene) in B2C abgedeckt, viele B (Verantwortliche) sind keine öffentlichen TK-Anbieter, werden vom TK-Recht nicht erfasst, und verwenden oft keinen Stand-der-Technik. Vielleicht auch weil die DSK keine wirklich praktikable und mit der Bundesnetzagentur abgestimmte Empfehlung gibt.
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ************@bfdi.bund.de <************@bfdi.bund.de> Im Auftrag von BS7@bfdi.bund.de
Gesendet: Mittwoch, 25. Februar 2026 14:22
An: ************@lindenberg.one
Betreff: Datenschutz bei der Erbringung von Postdienstleistungen (BS7-243 II#4748)
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Az.: BS7-243 II#4748
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
hiermit bestätige ich zunächst nur den Eingang Ihrer Eingabe vom 23.
Februar 2026.
Ihr unter Punkt zwei monierter Sachverhalt wird unter dem o. g.
Geschäftszeichen geführt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
************
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Referat BS7 - Postdienste, Wirtschaftsverwaltung, Bundesbeteiligungen -
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: 0228-997799-7740
E-Mail: bs7@bfdi.bund.de
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