Von: <Pressestelle@BNetzA.DE>
Gesendet: 13.03.2025 15:52
An: <************@lindenberg.one>
Betreff: [sign] AW: SMS Firewall vs. TDDDG?

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Bundesnetzagentur hat sich mit dem Thema "Smishing" auch aus
datenschutzrechtlicher Perspektive befasst. Die Abwehr von Malware-SMS auf
Smartphones mittels Spam-Shields wird dabei als grundsätzlich zulässig
bewertet.

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur stellen Malware-SMS eine Störung der
Nutzung des entsprechenden Telekommunikationsdienstes dar, die eine
Einschränkung bzw. ein Unterbinden des SMS-Versands erforderlich machen.
Dies ist gemäß § 3 Abs. 3
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) für den
Betrieb der Telekommunikationsnetze einschließlich des Schutzes ihrer
technischen Systeme erforderlich und damit rechtlich zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

************
Pressesprecherin
___________________________________________
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bertha-von-Suttner-Straße 1, 37085 Göttingen
Telefon: 0228 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
www.bundesnetzagentur.de

Datenschutzhinweis: www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ************@lindenberg.one <************@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 12. Februar 2025 13:09
An: Pressestelle <Pressestelle@BNetzA.DE>
Betreff: SMS Firewall vs. TDDDG?

Sehr geehrter Herr Wulff, sehr geehrte Damen und Herren,

in
https://www.ruhr24.de/service/deutsche-telekom-aenderung-sms-kurznachrichten-kunden-links-smishing-firewall-warnung-93557973.html
wird behauptet, die Bundesnetzagentur habe Ihre Rechtsauffassung geändert.
Gibt es dazu eine Presseerklärung oder sonstige Dokumente?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

(Presseausweis anbei)