Von: <*******************@telekom.de>
Gesendet: 20.02.2025 14:03
An: <***************@lindenberg.one>
Betreff: AW: MP WG: SMS Firewall vs. TDDDG?

 

Hallo Herr Lindenberg,

 

zunächst einmal – im Hinblick auf Ihr Schreiben im Verlauf an die BNetzA – hat die Redakteurin von ruhr24.de schlicht aus mehreren Sätzen von mir einen gemacht und dabei falsch subsummiert. Herausgekommen ist dabei, dass die BNetzA ihre Rechtsauffassung geändert habe. Davon war aber nie die Rede. Nun zu ihrer Interpretation: Wir haben nicht vor Inhalte mitzulesen, darum geht es nicht.

 

Vielmehr schützt ab dem 1. April 2025 eine SMS-Firewall unsere Kundinnen und Kunden vor bösartigen Kurznachrichten. Sie wehrt eindeutig missbräuchliche SMS direkt ab und ist zukünftig in der Lage, vor gefährlichen Kurznachrichten zu warnen. Zunächst konzentrieren wir uns auf SMS mit Links zu betrügerischen Inhalten oder Schadsoftware. Alle Nachrichten, die wir erhalten, werden auf bekannte Gefahren hin analysiert. Die SMS-Firewall prüft folgende Informationen: Technische Daten, wie Absende- und Empfangs-Informationen, Datum und Uhrzeit. Zudem enthaltene Links auf bösartigen Inhalt, wie beispielsweise Malware (Schadprogramme). Je nachdem wie die Bewertung ausfällt, wird die SMS zugestellt oder nicht.

 

Um von der neuen Schutzfunktion zu profitieren, müssen unsere Kundinnen und Kunden nichts weiter tun. Sie ist fester Bestandteil unseres Netzes, stellt sicher, dass es störungsfrei arbeitet und minimiert das persönliche Risiko aller Kunden in unserem Netz. Täglich werden Millionen von SMS-Nachrichten rund um den Globus verschickt. Darunter befinden sich auch Nachrichten, die schädliche Links zu Malware oder Phishing-Seiten enthalten. Wie etwa bei E-Mails auch, wo SPAM 80 bis 90 Prozent des Gesamtaufkommens ausmachen kann. Eine SMS-Firewall ist daher nicht nur eine technische Spielerei, sondern eine notwendige Maßnahme für mehr Sicherheit in der Kommunikation. Sie reduziert die Bedrohungen, wahrt die Privatsphäre gemäß dem europäischen Datenschutzgesetz und stellt die Vertrauenswürdigkeit der Nachrichten sicher.

 

 

Schönen Gruß

*****************

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Von: Joachim Lindenberg <***************@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 19. Februar 2025 09:51
An: FMB Datenschutz - Deutsche Telekom AG <
Datenschutz@telekom.de>
Betreff: MP WG: SMS Firewall vs. TDDDG?

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich selbst Kaufland-Mobil- und damit Telekom-Kunde bin darf ich Sie fragen, woraus Sie das Recht ableiten, den Inhalt einer SMS mitzulesen. Aus dem TDDDG kann ich nur ein Verbot entnehmen.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

(Presseausweis anbei)

 

 

Von: ************@lindenberg.one <************@lindenberg.one>
Gesendet: Mittwoch, 12. Februar 2025 13:09
An:
pressestelle@bnetza.de
Betreff: SMS Firewall vs. TDDDG?

 

Sehr geehrter Herr Wulff, sehr geehrte Damen und Herren,

in https://www.ruhr24.de/service/deutsche-telekom-aenderung-sms-kurznachrichten-kunden-links-smishing-firewall-warnung-93557973.html wird behauptet, die Bundesnetzagentur habe Ihre Rechtsauffassung geändert. Gibt es dazu eine Presseerklärung oder sonstige Dokumente?

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

(Presseausweis anbei)