Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: 29.08.2022 16:34
An: <REFERAT25@bfdi.bund.de>
Cc: <datenschutzbeauftragte@bsi.bund.de>
Betreff: WG: Ihr Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO vom 22. März 2022 - 25-170 II#1143

 

Sehr geehrter Herr **********,

ich muss meiner Beschwerde - 25-170 II#1143 – einen weiteren Punkt hinzufügen: per Email ein Zertifikat anzufordern ohne auf eine die Notwendigkeit einer unabhängigen Verifikationsmöglichkeit zu achten, gewissermaßen zu provozieren und akzeptieren, dass das Zertifikat per Email versandt wird, ist in meinen Augen ein Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO, weil Schlüssel bzw. Zertifikate und Inhalte grundsätzlich auf unterschiedlichen Wegen transportiert oder validiert werden müssen. Außerdem verstößt es eben weil die Formulierung unpräzise ist in meinen Augen auch gegen https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20211124_TOP_7_Beschluss_Verzicht_auf_TOMs.pdf. Auch sollte man erwarten, dass eine Bundesbehörde die Empfehlung der DSK hinsichtlich der qualifizierten Tansportverschlüsselung umsetzt.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Joachim Lindenberg <***@lindenberg.one>
Gesendet: Montag, 29. August 2022 13:23
An: 'Service-Center BSI' <service-center@bsi.bund.de>
Betreff: AW: Ihr Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO vom 22. März 2022

 

Sehr geehrte Frau ***************,

da ich das BSI wegen PGP und S/MIME kritisiert habe, wundert es mich schon, dass Sie nach einem Zertifikat fragen – klares Nein. Wenn Sie weder Erwägungsgrund 62 Satz 4 DSGVO noch eine qualifizierte Tansportverschlüsselung nach Empfehlung der DSK umsetzen können oder wollen, dann schlage ich vor, Sie schicken mir ein verschlüsseltes Zip und das Passwort per Post.

Vielen Dank und viele Grüße

Joachim Lindenberg

 

Von: Service-Center BSI <service-center@bsi.bund.de>
Gesendet: Montag, 29. August 2022 13:00
An: ***@lindenberg.one
Betreff: Ihr Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO vom 22. März 2022

 

 

Sehr geehrter Herr Lindenberg,

 

hinsichtlich Ihres ursprünglichen Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO vom 22. März 2022 möchten wir Ihnen gerne die Kopien Ihrer uns vorliegenden personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Gemäß Art. 15 Abs.3 S.3 DSGVO würden wir Ihnen gerne anbieten, dies per verschlüsselter E-Mail, also in einem gängigen elektronischen Format, zu übersenden. Um die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten, bitten wir Sie uns Ihr Zertifikat zur verschlüsselten E-Mail Kommunikation zuzusenden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 
***********************
 
Bundesamt fuer Sicherheit
in der Informationstechnik
 
Service-Center
 
Postfach 20 03 63
53133 Bonn
 
E-Mail: service-center@bsi.bund.de
Tel.: +49 0800 - 2741000
Fax: +49 0800 - 274600
 
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