Von: Christina Franke <frankechristina@*******.de>
Gesendet: 29.12.2022 09:35
An: poststelle@datenschutz.hessen.de
Betreff: Fwd: Auskunft nach Artikel 15 DSGVO - 90.22.22:0004
Sehr geehrter ***********, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.12.2022. Da Sie keinen Anhaltspunkt für mangelhafte Sicherheit gefunden haben ist meiner Meinung nach Ihre Ablehnung meines Antrags auf Akteneinsicht (den ich sowieso nur in Hinblick auf den Inhalt der erwarteten Datenkopien nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO angesprochen habe) vom 30.08.2022 hinfällig. Ich bitte daher um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einschließlich - aber nicht nur - einer Kopie aller Akten zu meiner Beschwerde.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: | Auskunft nach Artikel 15 DSGVO |
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Datum: | Tue, 2 Aug 2022 12:50:48 +0200 |
Von: | Christina Franke <frankechristina@*******.de> |
An: | poststelle@datenschutz.hessen.de |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine vollständige Auskunft nach Artikel 15 DSGVO einschließlich Datenkopie einschließlich Akteneinsicht in die von mir über FragDenStaat eingereichte Beschwerde. Auch bitte ich um eine Standmitteilung nach Artikel 78 DSGVO.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Franke
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