Von: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Gesendet: 02.04.2025 18:13
An: <presse@datev.de>
Betreff: AW: Datensicherheit bei der E-Rechnung: Experteninterview mit Bernd Bosch
Anlagen: presseausweis2025.jpg
Sehr geehrter Herr Bosch, sehr geehrte Damen und Herren,
die Aussage es läge an der unsicheren Email ist doch stark an den Haaren herbeigezogen. In mindestens einem Fall, der durch die juristische Fachpresse ging und auf den Herr Bosch vermutlich anspielt, den der dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.07.2023 (19 U 83/22) zugrunde lag, lag es sicher nicht an einem Angriff auf den Transport der Email sondern der Angreifer hatte – Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft – Zugriff auf das Postfach, vielleicht sogar auf den Computer. Dass das auch bei den anderen Fällen wahrscheinlich ist als ein Angriff auf den Transport ergibt sich schon daraus, dass ein so mächtiger Angreifer – er kann die Computer eines Emailanbieters übernehmen oder eine MitM-Attacke im Internet arrangieren – wesentlich häufiger erfolgreich wäre.
Damit ergibt sich die Frage, worin der Unterschied liegt, ob ein Angreifer Zugriff auf ein Emailpostfach oder das von Ihnen beworbene Postfach von Peppol erlangt.
Können Sie das bitte beantworten?
Vielen Dank und viele Grüße
Joachim Lindenberg
(Pressenausweis anbei)
Von: DATEV E-News <newsletter@info.datev.de>
Gesendet: Dienstag, 1. April 2025 16:50
An: ****************@lindenberg.one
Betreff: Datensicherheit bei der E-Rechnung: Experteninterview mit Bernd Bosch
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