Von: <noreply@bnetza.de>
Gesendet: 21.04.2022 11:14
An: Joachim Lindenberg <****************@lindenberg.one>
Betreff: Bundesnetzagentur Schlichtungsstelle Telekommunikation - Vorgangsnummer 2022-04-21-0041

 

Erfassungsbestätigung - Bundesnetzagentur

Vorgangsnummer 2022-04-21-0041

Sehr geehrter Herr Lindenberg,


Ihr Schlichtungsantrag ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und bei der
Schlichtungsstelle Telekommunikation unter der oben genannten Vorgangsnummer

registriert. Bitte versehen Sie zur Erleichterung der Bearbeitung zukünftig
jeden Schriftverkehr mit der oben angegebenen Vorgangsnummer.

Aufgrund des derzeit sehr hohen Aufkommens von Schlichtungsfällen kann es in
der Bearbeitung Ihres Antrags zu Verzögerungen kommen. Wir bitten dies zu
entschuldigen.

Die Schlichtungsstelle vermittelt als neutrale Instanz in Streitigkeiten
zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern, wenn der Sachverhalt mit
den in § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG) genannten Regelungen
zusammenhängt.

Ob ein Schlichtungsverfahren in Ihrem Fall zulässig ist, wird die
Schlichtungsstelle prüfen. Sie werden danach über das Ergebnis schriftlich
informiert.

Um gegebenenfalls weitere Dokumente nachzureichen, benutzen Sie bitte das
Nachtragsformular unter dem Link:
<https://www.bundesnetzagentur.de/nachtrag-schlichtung-tk>
https://www.bundesnetzagentur.de/nachtrag-schlichtung-tk

Zum Schlichtungsverfahren möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:

* Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für beide Parteien freiwillig.
Die Beendigung des Schlichtungsverfahrens ist auf Wunsch der Parteien
jederzeit möglich.
* Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur führt das
Schlichtungsverfahren nach der Schlichtungsordnung durch
(„Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle Telekommunikation der
Bundesnetzagentur“, SchliO). Den Wortlaut der Schlichtungsordnung können Sie
auf der Webseite der Schlichtungsstelle unter dem Link:
<http://www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle>
www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle nachlesen. Auf Anfrage kann
Ihnen die Schlichtungsordnung auch per E-Mail oder Post übersandt werden.
* Mit der Teilnahme am Verfahren stimmen beide Parteien der
Schlichtungsordnung zu.
* Das Ergebnis der Schlichtung kann vom Ergebnis eines gerichtlichen
Verfahrens abweichen.
* Sie können sich durch einen Rechtsanwalt oder eine andere Person vertreten
lassen (das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen ist zu
beachten).
* Sie müssen nicht durch einen Rechtsanwalt oder eine andere Person
vertreten sein.
* Für die Durchführung des Verfahrens werden keine Gebühren und Auslagen
erhoben. Jede Partei trägt die ihr durch die Teilnahme am
Schlichtungsverfahren entstehenden Kosten selbst (zum Beispiel Portokosten,
Kosten der rechtlichen Vertretung).
* Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schlichtungsstelle sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was
ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schlichtungsstelle Telekommunikation
der Bundesnetzagentur

Internet: <http://www.bundesnetzagentur.de/>
https://www.bundesnetzagentur.de
21.04.2022

Datenschutzhinweis:
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit
personen-bezogenen Daten in der Bundesnetzagentur können Sie der
Datenschutzerklärung auf <https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz>
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