Von: office (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informat ionsfreiheit) <office@datenschutz.bremen.de>
Gesendet: 21.07.2023 10:39
An: ************@lindenberg.one <************@lindenberg.one>
Betreff: Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
in Ihrer an alle Mitglieder der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) gerichteten Mail vom 7.7.2023 äußern Sie sich zu Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail.
Die Orientierungshilfe "Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail" der DSK hat in der aktuellen Fassung weiterhin Gültigkeit. Orientierungshilfen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Die datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden beraten die verantwortlichen Stellen in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu Maßnahmen, mit deren Hilfe die Vorgaben der Orientierungshilfe erreicht werden können. Verschlüsselte E-Mails stellen dabei nicht den einzigen Kommunikationsweg dar, der den Anforderungen der DSGVO genügt. Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, welcher Kommunikationsweg beschritten werden sollte.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen nutzt seit Jahren die PGP-verschlüsselte E-Mail Kommunikation. Sofern der Schlüssel der Adressat:innen nicht bekannt ist oder das Verfahren von Anwender:innenseite nicht genutzt wird, findet ein Austausch grundsätzlich per Post statt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ilka Langkowski
Freie Hansestadt Bremen
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI)
Referat 20
Arndtstr. 1, 27570 Bremerhaven
Tel.: 0471 / 596 – 2010
0421 / 361 – 2010
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de
www.datenschutz-bremen.de/
www.informationsfreiheit-bremen.de/
Hinweis: Vertrauliche Informationen sollten auf elektronischem Wege nur in verschlüsselter Form übermittelt werden.